Allgemeine Geschäftsbedingungen

BITTE LESEN UND BESTÄTIGEN SIE DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE SOFTWARELIZENZ VON FIELDCODE (DIE „AGB“). DIESES DOKUMENT GILT ALS DURCH DEN KUNDEN ANGENOMMEN, WENN DER KUNDE AUF „ACCESS“ ODER ETWAS ÄHNLICHES GEMÄSS DEN FOLGENDEN BESTIMMUNGEN KLICKT.

Version/Datum: 07/07/2020

1 / 1. AUSLEGUNG

A. Begriffsbestimmungen: In diesen AGB haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

Genehmigter Zweck – Fieldcode gewährt dem Kunden das Recht, auf die Produkte von Fieldcode in Übereinstimmung mit diesen AGB zuzugreifen, damit der Kunde sein Servicenetz mit der Hilfe der Anwendungen von Fieldcode ausschließlich für interne Geschäftszwecke verbinden, verwalten und steuern kann.

Vertrauliche Informationen – die Bedingungen dieser AGB und alle Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind und die von der anderen Vertragspartei im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesen AGB eingeholt werden. Die vertraulichen Informationen von Fieldcode umfassen insbesondere die Software und die Dokumentation.

Dokumentation – die Benutzerunterlagen und technische Dokumentation, mit denen der Kunde (ggf.) die Software ordnungsgemäß verwenden und bedienen kann sowie eine Aktualisierung der Dokumentation.

Tag des Inkrafttretens – der Tag, an dem der Kunde diese AGB annimmt und die Lizenz erwirbt.

Ablaufdatum – das Ablaufdatum der Laufzeit der Lizenz gemäß der etwaigen Einzelvereinbarung. 

Ereignis – eine durch den Kunden in der Software von Fieldcode gemeldete Support-Anfrage. Jedes Ereignis kann in der Software von Fieldcode einzeln verarbeitet (z. B. versendet, gemeldet) werden.

Gebühren – die Gebühren und Kosten für die Lizenz gemäß dem in den Sonderbedingungen für Softwarelizenzen festgelegten Standard.

Höhere Gewalt – ein Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Vertragspartei liegt, wobei ein Ereignis insoweit ausgeschlossen ist, als es durch angemessene Maßnahmen oder eine angemessene Sorgfalt einer Vertragspartei hätte vermieden werden können.

Einzelvereinbarung – eine besondere mit dem Kunden geschlossene Vereinbarung mit den vereinbarten Gebühren für die Lizenz, den Zahlungsbedingungen und ggf. der Laufzeit der Lizenz. Bei einem Widerspruch zwischen der Einzelvereinbarung und diesen AGB geht die Einzelvereinbarung vor.

Geistige Eigentumsrechte – umfasst das Urheberrecht und alle an einem Ort auf der Welt bestehenden Rechte aufgrund von Gesetzen, Gewohnheitsrecht oder Billigkeitsrecht in Verbindung mit Erfindungen (einschließlich Patenten), eingetragenen und nicht eingetragenen Marken und Mustern, Schaltungsanordnungen, Daten und Datenbanken, vertraulichen Informationen, Know-how sowie alle sonstigen Rechte, die sich aus geistiger Tätigkeit ergeben. Geistiges Eigentum hat eine gleichbleibende Bedeutung und schließt eine Erweiterung, Änderung oder abgeleitete Werke ein.

Lizenz – Lizenz der Software gemäß der vorliegenden Beschreibung, die der Kunde in Übereinstimmung mit und nach Annahme dieser AGB erhalten hat.

Software-Releases – Verbesserungen, neue Erweiterungen und Funktionen von Software-Anwendungen, an denen Fieldcode kontinuierlich arbeitet. Fieldcode terminiert geplante Software-Releases, um dem Kunden die verbesserte Version der Software zur Verfügung zu stellen.

Software – die Anwendungen, die Fieldcode auf der Grundlage einer Software-as-a-Service (SaaS) bereitstellt.  Die Software-Anwendungen bestehen aus einer Browser-Anwendung zum Verwalten und Versenden von Ereignissen sowie aus einer mobilen Anwendung zum Übermitteln und Melden von Ereignissen.

Sonderbedingungen für Softwarelizenzen – die Bedingungen von Fieldcode, mit denen die geltenden Softwarelizenzmodelle und die hiermit entstehenden geltenden Gebühren beschrieben werden; verfügbar auf der Website von Fieldcode (im Folgenden „SB“).

2 / ERTEILEN VON LIZENZEN

A. Erteilen einer Lizenz: Durch Annahme dieser AGB gewährt Fieldcode dem Kunden eine nicht ausschließliche, weltweite, nicht übertragbare und widerrufbare Lizenz für die Verwendung der Software und der Dokumentation ausschließlich für den genehmigten Zweck und in Übereinstimmung mit den hier festgelegten AGB, wobei der Kunde diese Lizenz annimmt. Der Kunde darf die jeweilige Software nicht ändern oder Kopien hiervon gleich auf welche Art anfertigen oder abgeleitete Werke erstellen und er darf die Software nicht übersetzen, rückentwickeln, disassemblieren oder dekompilieren.

B. Support-Dienstleistungen. Für die Dauer der Lizenz erbringt Fieldcode Support-Dienstleistungen für die Software, die Folgendes umfassen:

(a) Software-Updates und -Releases,

(b) Support per E-Mail bei Softwarefehlern.

Zusätzliche oder erweiterte Support-Dienstleistungen unterliegen einer Einzelvereinbarung und werden in dieser beschrieben.

C. Zusammenarbeit. Gemäß Unterabschnitt 2(B) stellt der Kunde sicher, dass dem Personal von Fieldcode Informationen unter der Kontrolle des Kunden bereitgestellt werden, die vernünftigerweise erforderlich sind, damit Fieldcode seine Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen erfüllen kann. Bei Problemen mit dem Zugriff auf die Software aufgrund einer teilweisen oder vollumfänglichen Aktualisierung oder eines teilweisen oder vollumfänglichen Updates der Software wird dem Kunden eine angemessene Kündigungsfrist eingeräumt, um die Ausfallzeit der Software aufgrund des Software-Releases zu planen. Wenn es der Kunde nach einer solchen Gelegenheit versäumt, die jeweiligen Software-Releases zu erwerben, oder den Erwerb anderweitig ablehnt, wird Fieldcode von seinen hier festgelegten Support-Verpflichtungen befreit. Das einzige Rechtsmittel des Kunden gegen eine wesentliche Verletzung der Verpflichtungen durch Fieldcode gemäß diesem Unterabschnitt 2(C) ist, dass Fieldcode die fehlerhaften Dienstleistungen erneut erbringt, damit sie die hier festgelegten Spezifikationen erfüllen.

3 / LIZENZBEDINGUNGEN

A. Der Kunde:

(a) darf die Software und die Dokumentation ausschließlich für rechtmäßige Zwecke verwenden und die Software oder die Dokumentation nicht kopieren, vervielfältigen, übersetzen, dekompilieren, rückentwickeln, weiterverkaufen, anpassen, abändern, eine Lizenz hierfür vergeben oder mit der Software oder der Dokumentation handeln, es sei denn, (i) dies ist ausdrücklich in diesen AGB vorgesehen, oder (ii) soweit dies ausdrücklich durch ein Gesetz erlaubt ist, sofern dieses Gesetz oder dieses Abkommen nicht durch diese AGB ausgeschlossen, eingeschränkt oder geändert werden kann, oder (iii) wenn dies in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Fieldcode vereinbart wurde;

(b) muss sicherstellen, dass die Software und die Dokumentation jederzeit gegen einen Missbrauch, einen Schaden, eine Zerstörung oder eine sonstige Form der unbefugten Nutzung, Vervielfältigung oder Offenlegung geschützt sind;

(c) muss alle Hinweise zu Urheberrechten an der Software und der Dokumentation aufrechterhalten;

(d) darf die Software, die Dokumentation oder die Rechte des Kunden gemäß diesen AGB nicht übertragen, abtreten oder auf eine sonstige Weise mit ihnen handeln oder ein Sicherungsrecht an ihnen gewähren;

(e) darf das Eigentumsrecht von Fieldcode an der Software, der Dokumentation oder an einem sonstigen durch oder im Auftrag von Fieldcode gemäß oder im Zusammenhang mit diesen AGB erstellten oder entwickelten Artikel oder Material (einschließlich der geistigen Eigentumsrechte an diesen Artikeln) oder deren Gültigkeit nicht infrage stellen.

(f) muss Fieldcode unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen, nachdem ihm ein Umstand bekannt wurde, der vermuten lassen könnte, dass eine Person möglicherweise die Software oder Dokumentation unbefugterweise kennt, besitzt oder verwendet.

B. Fieldcode erbringt gegenüber dem Kunden die Support-Dienstleistungen in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 2(B), sofern der Kunde:

(a) alle fälligen Gebühren entrichtet hat;

(b) eine ordnungsgemäße Betriebsumgebung für die Verwendung der Software in Übereinstimmung mit einer Anleitung von Fieldcode, einschließlich der Dokumentation, aufrechterhalten hat und

(c) diese AGB und die Dokumentation eingehalten hat.

C. Eigentumsrechte: Alle Rechte und Rechtsansprüche an der Software, an Kopien und/oder abgeleiteten Werken sowie die Dokumentation, Codes und Logiken, mit denen die jeweilige Software oder abgeleiteten Werke beschrieben oder gebildet werden, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von Fieldcode und gemäß diesen Bedingungen darf der Kunde die Software nicht bearbeiten, rückentwickeln, vervielfältigen, nachbilden, abgeleitete Werke erstellen, kompilieren oder dekompilieren oder diese auf eine sonstige Weise bearbeiten, manipulieren oder ändern. Unbeschadet der hier aufgeführten Bestimmungen bleibt (i) vor dem Tag des Inkrafttretens der Lizenz bestehendes geistiges Eigentum und/oder (ii) ein von der Lizenz unabhängig entwickeltes geistiges Eigentum das Eigentum des derzeitigen Eigentümers.

4 / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

A. Gebühren: Es gelten die Gebühren und Zahlungsfristen gemäß dieser AGBs.

5 / GEISTIGES EIGENTUM

A. Fieldcode gewährleistet, dass eine Software nicht Gegenstand einer Forderung oder eines Verfahrens ist und die gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte eines Dritten nicht verletzt. Sofern der Kunde Kenntnis über eine etwaige Verletzung erlangt, wird er: (i) Fieldcode unverzüglich schriftlich über die jeweilige Verletzung oder die jeweiligen Rechtsverletzungen (im Folgenden: „geistiger Eigentumsanspruch“) in Kenntnis setzen, (ii) eine Haftung oder einen Nachteil nicht einräumen oder den geistigen Eigentumsanspruch ohne die schriftliche Einwilligung von Fieldcode nicht auf eine sonstige Weise beilegen und (iii) Fieldcode eine vollumfängliche und umfassende Befugnis einräumen, um ggf. die Streitigkeit in Verbindung mit dem geistigen Eigentumsanspruch zu führen und beizulegen. Zur Vermeidung von Missverständnissen erstrecken sich diese Verantwortlichkeiten auch auf die Kenntnis des Kunden über eine unbefugte Verwendung der Software und/oder eine potenzielle Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Fieldcode durch einen Dritten.

B. Im Falle von geistigen Eigentumsansprüchen gegenüber dem Kunden in Verbindung mit der Software umfasst die gesamte Haftung von Fieldcode und das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden gegenüber Fieldcode: (i) einen Ersatz der verletzenden Software durch eine vollumfänglich nicht verletzende Software oder (ii) eine Änderung der Software, so dass sie geistige Eigentumsrechte eines Dritten nicht länger verletzt und dabei funktionell gleichwertig bleibt.

6 / GEHEIMHALTUNG

A. Sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich festgelegt, darf keine der Vertragsparteien die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei und insbesondere alle auf diese AGB anwendbaren Informationen, und soweit hiermit anwendbar, die Software und Dokumentation sowie alle sonstigen Informationen und Verfahren, Unterlagen, Protokolle, Daten, Datensätze, Formulare und sonstigen Materialien vertraulicher Art, die im Rahmen der Lizenz gemäß diesen AGB durch eine Vertragspartei für die andere Vertragspartei entwickelt oder von dieser anderen Vertragspartei eingeholt oder gegenüber dieser offengelegt wurden, verwenden oder offenlegen. Der Kunde erfüllt alle Anforderungen gemäß diesen AGB im Zusammenhang mit den Sicherheitsverfahren und dem Schutz der Daten von Fieldcode. Weitergehende Schadenersatzansprüche sowie die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bleiben vorbehalten.

B. Ohne die Allgemeingültigkeit von Unterabschnitt 6(A) einzuschränken, darf jede Vertragspartei die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Rechte gemäß den Bestimmungen dieser AGB verwenden und die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei gegenüber dem eigenen Personal oder professionellen Beratern nur dann offenlegen, wenn dies unbedingt erforderlich ist, und in diesem Fall muss die Vertragspartei sicherstellen, dass Personal oder ein professioneller Berater, gegenüber denen sie die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei offenlegt, die Bestimmungen dieses Abschnitts 6 kennt und einhält.

C. Unbeschadet der hier aufgeführten Bestimmungen umfassen vertrauliche Informationen nicht Informationen oder Material, die: (i) der empfangenden Vertragspartei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt sind, (ii) ohne eine unrechtmäßige Handlung oder Unterlassung der empfangenden Vertragspartei öffentlich bekannt sind oder werden, (iii) von der empfangenden Vertragspartei unabhängig und ohne die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei entwickelt wurden.

D. Vorbehaltlich von Unterabschnitt 6(A) darf jede Vertragspartei vertrauliche Informationen nicht offenlegen, es sei denn, sie ist gemäß einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift oder einem Gerichtsbeschluss zur Offenlegung verpflichtet.

E. Dieser Abschnitt 6 hat über die Kündigung oder den Ablauf der Lizenz hinaus Gültigkeit. Beide Vertragsparteien vereinbaren nach Wahl der jeweils anderen Vertragspartei, vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei nach Ablauf/Kündigung der Lizenz zurückzugeben oder zu vernichten, sofern diese Informationen noch vorhanden sind.

7 / GEWÄHRLEISTUNGEN

A. Jede Vertragspartei gewährleistet, dass: (a) sie eine vollumfängliche Befugnis hat und berechtigt ist, ihre Verpflichtungen gemäß diesen AGB einzugehen und zu erfüllen, und dass (b) ihre Erfüllung gemäß diesen AGB und insbesondere die Entwicklung, Bereitstellung und/oder Verwendung von Software nicht (i) ein geltendes Recht, eine geltende Vorschrift oder Verordnung, (ii) Verträge mit Dritten oder (iii) die Rechte Dritter an einem Patent, einer eingetragenen Marke, einem Urheberrecht, einem Geschäftsgeheimnis oder einem sonstigen Eigentumsrecht oder geistigen Eigentumsrecht verletzt.

B. Fieldcode haftet nicht für die Behebung, Reparatur, Erweiterung oder den Ersatz einer fehlerhaften Software oder deren Teile gemäß Unterabschnitt 5(A) oder 7(A), soweit der Fehler infolge oder im Zusammenhang mit Folgendem entsteht: (i) Anpassung oder Änderung der Software durch eine andere Person als Fieldcode oder (ii) Verletzung dieser AGB durch den Kunden, einschließlich einer Verwendung der Software durch den Kunden oder sein Personal auf eine Weise oder für einen Zweck, die in diesen AGB nicht vorgesehen ist oder von Fieldcode nicht schriftlich genehmigt wurde.

C. Der Kunde stimmt hiermit zu, Fieldcode gegen Forderungen, Verbindlichkeiten, Verluste und Auslagen (einschließlich Anwaltsgebühren und Rechtskosten im Zusammenhang mit einer Verteidigung), Geldstrafen, Vertragsstrafen, Steuern und Schadenersatz (zusammen: „Verbindlichkeiten“) zu entschädigen, schadlos zu halten und zu verteidigen, sofern diese Verbindlichkeiten infolge oder in Verbindung mit Folgendem entstehen: (i) Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Verwendung der Software, (ii) Versäumnis des Kunden, die Anweisungen in der Dokumentation zu befolgen, (iii) wesentliche, nicht durch Fieldcode genehmigte Änderungen in der Betriebsumgebung der lizenzierten Software oder (iv) Anpassungen oder Änderungen an der Software durch den Kunden ohne Rücksprache mit Fieldcode.

D. FIELCODE STELLT DEM KUNDEN DIE SOFTWARE OHNE GEWÄHR UND OHNE EINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGEND ANGENOMMENE GEWÄHRLEISTUNG GLEICH WELCHER ART ODER EINE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNG UND INSBESONDERE OHNE EINE GEWÄHRLEISTUNG ZUR GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK BEREIT. EINE DURCH EINEN MITARBEITER, VERTRETER ODER HÄNDLER VON FIELDCODE GEMACHTE MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATION ODER EIN ENTSPRECHEND ERTEILTER RATSCHLAG FÜHRT NICHT ZU EINER GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE SOFTWARE UND DER KUNDE DARF SICH NICHT AUF DIESE INFORMATION ODER DIESEN RATSCHLAG VERLASSEN.

8 / HAFTUNG

A. Beschränkung des Haftungszeitraums: Sofern nicht anders in der Einzelvereinbarung mit dem Kunden festgelegt, ist der Kunde nicht berechtigt, nach einem Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem Tag des Vorfalls eine Forderung gleich aus welchem Grund gegenüber Fieldcode zu stellen (im Folgenden: Haftungszeitraum). Zur Vermeidung von Missverständnissen: Fieldcode wird nach Ablauf dieses Haftungszeitraums nicht für Verbindlichkeiten infolge des Vorfalls, den der Kunde andernfalls versucht hätte, aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), einer Verletzung gesetzlicher Pflichten oder auf sonstige Weise geltend zu machen, haftbar gemacht.

B. Haftungsausschluss. FIELDCODE IST IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN ODER SONSTIGE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEM GEWINN) AUFGRUND EINES VERTRAGS ODER EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH EINER VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG, FAHRLÄSSIGKEIT UND GEFÄHRDUNGSHAFTUNG), AUCH WENN FIELDCODE IM VORAUS AUF DIE MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

C. Der Ausschluss der Haftung von Fieldcode gemäß dem vorangegangenen Unterabschnitt 8(B) gilt insbesondere für: (i) entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Nutzungsausfall oder entgangene Verträge gleich welcher Art, einschließlich ungeplanten Ausfallzeiten oder sonstigen Handlungen oder Unterlassungen von Fieldcode, (ii) Verlust von Daten und/oder entgangene Nutzung gleich welcher Art, (iii) Forderungen Dritter gleich welcher Art oder (iv) ein Schaden, der durch Computerviren, Würmer, Software-Bomben, Trojaner oder ähnliche Schadprogramme verursacht wird, die nicht vollständig und unmittelbar durch die Software von Fieldcode verursacht und in das System des Kunden eingeführt wurden. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden die zuvor erwähnten Schäden als indirekte Schäden ausgelegt, für die Fieldcode nicht haftbar gemacht wird, und eine anderweitige Forderung muss vom Kunden nachgewiesen werden.

D. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten nicht für (i) die Verpflichtungen des Kunden zur Entschädigung und Zahlung gemäß diesen AGB, (ii) bei Körperverletzung oder Tod.

9 / LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

A. Dauer: Sofern die Lizenz nicht gemäß diesem Abschnitt 9 gekündigt wird, (i) beginnt die Lizenz am Tag des Inkrafttretens und gilt anschließend für weitere Laufzeiten für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Tag des Inkrafttretens, es sei denn, eine Vertragspartei teilt mit einer Frist von dreißig (30) Tagen mit, dass die Lizenz und diese AGB mit Ablauf der jeweils aktuellen Laufzeit gekündigt werden. Unbeschadet der hier aufgeführten Bestimmungen gilt die Lizenz als mit sofortiger Wirkung gekündigt, wenn der Kunde die Verwendung der Software einstellt und für einen Zeitraum von sechs (6) aufeinander folgenden Monaten keine Ereignisse in Verbindung mit der Software verarbeitet. In einem solchen Fall übermittelt Fieldcode dem Kunden eine Benachrichtigung mit Informationen über die Löschung der Daten des Kunden und den damit verbundenen vertraulichen Informationen.

B. Kündigungsrechte. Jede Vertragspartei kann die Lizenz durch Mitteilung an die jeweils andere Vertragspartei mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn (i) die andere Vertragspartei diese AGB wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung an die verletzende Vertragspartei behebt, (ii) die andere Vertragspartei für insolvent erklärt wird, abgewickelt wird oder einen Vergleich oder eine Abtretung zugunsten ihrer Gläubiger vereinbart.

C. Hat der Kunde bei einer Kündigung gleich aus welchem Grund Gebühren für die der Kündigung oder Beendigung unterliegende Lizenz im Voraus bezahlt, erstreckt sich die Haftung von Fieldcode gegenüber dem Kunden hinsichtlich dieser Kündigung ausschließlich auf die Rückerstattung der im Voraus gezahlten Gebühren für die Lizenz, und zwar für den Zeitraum nach der Kündigung bis zum Ende der Laufzeit. Bei einer Kündigung aufgrund einer Verletzung dieser AGB durch den Kunden ist diese Rückerstattung nicht vorgeschrieben. Unbeschadet der hier aufgeführten Bestimmungen muss der Kunde mit Kündigung oder Ablauf der Lizenz alle Gebühren für die vor der Beendigung oder dem Ablauf der Lizenz bereitgestellten Rechte und Dienstleistungen bezahlen.

10 / STREITIGKEITEN

A. Vor der Einleitung von gerichtlichen Schritten muss eine Vertragspartei sich nach besten Kräften bemühen, um eine Streitigkeit gemäß oder in Verbindung mit diesen AGB durch Verhandlungen in gutem Glauben beizulegen. Soweit möglich, muss jede Vertragspartei ihre Verpflichtungen gemäß diesen AGB auch im Streitfall weiterhin erfüllen.

B. Das Recht von Fieldcode, eine einstweilige Verfügung und/oder Unterlassungsansprüche geltend zu machen, bleibt von diesem Abschnitt 10 unberührt.

11 / ALLGEMEINES

A. Höhere Gewalt. Die Vertragsparteien haften gegenüber der jeweils anderen nicht für eine Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesen AGB, vorausgesetzt, dass die betroffene Vertragspartei (i) die andere Vertragspartei unverzüglich in Kenntnis setzt und vollständige Informationen über die höhere Gewalt bereitstellt, (ii) sich nach besten Kräften bemüht, die Auswirkungen der höheren Gewalt zu überwinden, und (iii) ihre Verpflichtungen im Rahmen des Möglichen weiterhin erfüllt. Ein solches Ereignis höherer Gewalt erstreckt sich nicht auf die Zahlungsverpflichtungen des Kunden gemäß diesen AGB.

B. Unabhängiger Vertragspartner. Fieldcode ist ein unabhängiger Vertragspartner des Kunden. Eine andere Beziehung (z. B. Joint Venture, Agentur, Treuhandverhältnis oder Partnerschaft) gemäß diesen AGB besteht nicht.

C. Mitteilungen. Eine durch eine Vertragspartei gemachte Mitteilung gemäß diesen AGB muss der anderen Vertragspartei per E-Mail an eine der von der anderen Vertragspartei zu diesem Zweck mitgeteilten E-Mail-Adressen zugestellt werden.

D. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtswidrig, nicht durchsetzbar oder ungültig sein oder werden, gilt die betreffende Bestimmung als in dem Umfang geändert, der erforderlich ist, um die Rechtswidrigkeit, Undurchsetzbarkeit oder Ungültigkeit zu beheben. Wenn eine Änderung gemäß diesem Unterabschnitt 11(D) nicht möglich ist, muss die Bestimmung für alle Zwecke als von diesen AGB getrennt behandelt werden, ohne die Rechtmäßigkeit, Durchsetzbarkeit oder Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB zu beeinträchtigen.

E. Gesamtvereinbarung: Diese AGB regeln alle Absprachen zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich der Lizenz und Support-Dienstleistungen und heben und annullieren alle vor dem Tag des Inkrafttretens besprochenen, ausgetauschten oder vereinbarten Absprachen. Die Vertragsparteien haben sich nicht auf eine Zusicherung, Gewährleistung oder Vereinbarung in Verbindung mit der Software, der Lizenz oder den Support-Dienstleistungen berufen, die nicht ausdrücklich in diesen AGB festgelegt ist, und eine solche Zusicherung, Gewährleistung oder Vereinbarung ab dem Tag des Inkrafttretens hat keine Wirksamkeit. Etwaige kundenspezifische Abweichungen von diesen AGB sind ggf. in der Einzelvereinbarung aufzunehmen.

F. Keine Abtretung. Der Kunde darf ein Recht oder eine Verpflichtung gemäß diesen AGB ohne die schriftliche Einwilligung von Fieldcode nicht abtreten, novieren, an Unterauftragnehmer vergeben oder übertragen. Unbeschadet einer Abtretung, Weitergabe an Unterauftragnehmer oder einer sonstigen Übertragung von Rechten und/oder Verpflichtungen bleibt der Kunde allein für seine Verpflichtungen gemäß diesen AGB haftbar. Eine Abtretung, Novation, Weitergabe an Unterauftragnehmer oder Übertragung hat schriftlich zu erfolgen. Ein Kontrollwechsel beim Kunden wird als eine Abtretung ausgelegt, für die eine schriftliche Einwilligung von Fieldcode gemäß diesem Unterabschnitt 11(F) erforderlich ist.

G. Der Kunde räumt Fieldcode hiermit das ausdrückliche Recht ein, das Logo des Unternehmens des Kunden in Marketing-, Vertriebs-, Finanz- und PR-Unterlagen und anderen Mitteilungen ausschließlich für die Identifikation des Kunden als Kunden von Fieldcode und für die Verwendung als Referenzprojekt von Fieldcode zu verwenden. Fieldcode räumt dem Kunden hiermit das ausdrückliche Recht ein, das Logo von Fieldcode ausschließlich für die Identifikation von Fieldcode als Dienstleister des Kunden zu verwenden. Die Vertragsparteien verwenden die Marken, Zeichen, Zeichnungen oder Spezifikationen der anderen Vertragspartei mit Ausnahme der hier gemachten Ausführungen nicht ohne die schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei. Der Kunde kann seine Einwilligung hierzu jederzeit formlos per E-Mail an marketing@fieldcode.com zurückziehen.

H. Sofern nicht anders in diesen AGB und der Einzelvereinbarung festgelegt, kann Fieldcode diese AGB im alleinigen Ermessen ändern. Änderungen werden durch Hochladen der geänderten AGB auf der Website von Fieldcode (unter www.fieldcode.com) oder Mitteilung an den Kunden bekannt gegeben und die Annahme und/oder weitere Verwendung einer Software durch den Kunden nach der Mitteilung der geänderten AGB ist vorgesehen. Fieldcode behält sich das Recht vor, im Anschluss an wesentliche Änderungen eine Bestätigung dieser geänderten AGB im Anschluss durch den Kunden zu verlangen.

I. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Wenn eine natürliche Person diese AGB im Auftrag eines Unternehmens oder einer sonstigen juristischen Person annimmt, erklärt diese natürliche Person, dass sie berechtigt ist, die betreffende juristische Person und ihre verbundenen Unternehmen an diese Bedingungen zu binden, wobei sich in diesem Fall der Begriff „Kunde“ auf die jeweilige juristische Person und ihre verbundenen Unternehmen in Übereinstimmung mit den Gewährleistungen in Abschnitt 7A bezieht.

J. Fieldcode verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des geltenden Rechts und den vertraglichen Regelungen. Fieldcode stellt sicher, dass sein Personal und sonstige Vertreter, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt werden, zur Wahrung der Vertraulichkeit und Einhaltung der Anforderungen an den Datenschutz in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung Nr. 2016/679 („DSGVO“) verpflichtet sind.

Besondere Geschäftsbedingungen der Software Lizenz

DIESE BEDINGUNGEN GELTEN IN VERBINDUNG MIT DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON FIELDCODE (IM FOLGENDEN „AGB“) UND UNTERLIEGEN DIESEN AGB. IM FALLE EINES WIDERSPRUCHS ZWISCHEN DEN AGB UND DIESEN SONDERBEDINGUNGEN FÜR SOFTWARELIZENZEN (IM FOLGENDEN „SB“) GEHEN DIE SB VOR.

Version/Datum: 13/07/2020

1 / GELTUNGSBEREICH

Die folgenden SB umfassen besondere Vorschriften für den Geltungsbereich des Rechts des Kunden, die Software von Fieldcode zu verwenden. In diesen SB verwendete, aber nicht definierte Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen an einer anderen Stelle in den unter https://www.fieldcode.com/de/informationen/legal verfügbaren AGB zugewiesen wurden.

2 / BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

In diesen SB haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

Konto – das im Rahmen der Registrierung für die Verwendung der Software von Fieldcode erstellte Konto.

Ereignis – eine durch den Kunden in der Software von Fieldcode gemeldete oder importierte Support-Anfrage. Jedes Ereignis kann in der Software von Fieldcode einzeln verarbeitet (z. B. versendet, gemeldet) werden. Jedes Ereignis hat eine eindeutige Nummer namens „CNI“, die automatisch durch die Software zugewiesen wird. Ein Ereignis wird in der Software als „Ticket“ bezeichnet.

Einzelvereinbarung – eine besondere mit dem Kunden geschlossene Vereinbarung mit den vereinbarten Gebühren für die Lizenz, den Zahlungsbedingungen und gegebenenfalls der Laufzeit der Lizenz. Bei einem Widerspruch zwischen der Einzelvereinbarung und diesen SB geht die Einzelvereinbarung vor.

Software – die Anwendungen, die Fieldcode auf der Grundlage einer Software-as-a-Service (SaaS) bereitstellt. Die Software von Fieldcode umfasst drei Hauptanwendungen: Fieldcode Work Place zur Verwaltung Ihrer Ereignisse im gesamten Lieferzyklus (Browser-Anwendung), Fieldcode Admin Panel zur Konfiguration und Automatisierung Ihres Kontos und Ihrer Prozesse (Browser-Anwendung) und Fieldcode Mobile App für Ihre Fieldservice-Workflows (Smartphone App).

Benutzer – jeder Benutzer, der auf die Software von Fieldcode zugreifen und in ihr Ereignisse bearbeiten kann. Die Definition von „Benutzer“ gilt unabhängig von der Rolle des Benutzers.

3 / LIZENZMODELLE

A. Erstellung eines Kontos: Um auf die Software von Fieldcode zugreifen zu können, muss ein Konto erstellt werden. Ein Konto dieser Art ist standardmäßig gebührenfrei und ermöglicht die Nutzung aller Softwarefunktionen ohne Einschränkungen und/oder Begrenzungen von Ereignissen oder Aktionen in der Software. Jeder Kunde ist berechtigt, ein Konto zu erstellen, wobei die Anzahl der zugewiesenen Benutzer nicht begrenzt ist. Bei der Erstellung eines Kontos wird der Kunde als erster Benutzer eines Kontos eingerichtet.

B. Lizenzmodelle: Mit der Erstellung eines Kontos wird die Lizenz für die Software auf einer On-Demand-Basis erteilt. Die betreffende Lizenz wird dem Kunden erteilt und basiert auf zwei getrennten Lizenzmodellen, die sich durch die Anzahl der einem Konto zugewiesenen Benutzer unterscheiden (im Folgenden „Lizenzmodell“): (i) gebührenfreies Modell und (ii) Pay-per-Event-Modell.

C. Gebührenfreies Modell: Das gebührenfreie Modell ist nur für Konten mit maximal zehn (10) zugewiesenen Benutzern verfügbar, wobei der Kunde als erster Benutzer des Kontos gemäß 3(A) hiervon ausgenommen ist. Im Rahmen des gebührenfreien Modells sind die betreffenden Benutzer berechtigt, kostenlos und ohne Einschränkungen auf die Software zuzugreifen und diese zu verwenden, wobei die geltenden Beschränkungen gemäß den AGB, SB und geltendem Recht hiervon ausgeschlossen sind. Das Hinterlegen von Kreditkartendaten auf der Fieldcode Website führt zu einem Wechsel in das Pay-per-Event-Modell.

D. Pay-per-Event-Modell: Das Pay-per-Event-Modell ist ein gebührenpflichtiges Lizenzmodell, für das Fieldcode dem Kunden eine Pauschalgebühr von ein (1) USD* pro Ereignis in Rechnung stellt. Das Pay-per-Event-Modell wird automatisch auf die Konten angewendet, die mindestens elf (11) zugewiesene Benutzer haben, wobei der erste Benutzer gemäß Abschnitt 3(A) hiervon ausgeschlossen ist. Der Kunde wird beim Wechsel vom gebührenfreien Modell zum Pay-per-Event-Modell benachrichtigt und aufgefordert, die anwendbare Zahlungsmethode gemäß Abschnitt 4(A) im Folgenden anzugeben. Mit Ausnahme der 1 USD pro Ereignis berechnet Fieldcode keine weiteren Gebühren und Aufwendungen. Ein Ereignis ist abrechnungsfähig, wenn zwei (2) der folgenden drei (3) Anforderungen erfüllt sind:

a) Das Ereignis wurde erfolgreich empfangen oder erstellt. Ein Ticket wurde erfolgreich erstellt oder empfangen, wenn die eindeutige Nummer namens „CNI“ automatisch durch das System zugewiesen wurde.

b) Das Ereignis hat mindestens einen (1) geplanten Termin. Ein Termin wird im Ticket-Verlauf geplant und gespeichert, wenn der Scheduling Assistant verwendet wird. In beiden Fällen wird ein Termin optimiert und manuell eingeplant, was zur Eingabe eines Datums im Feld „Fixed to Date“ (“vorgeschlagen”) oder “proposed to date” (“festgelegt”) führt.

c) Das Ereignis wurde im System geschlossen. Durch den Workflow-Status wird ein Ticket als "Geschlossen" markiert, sobald keine weiteren Aktivitäten geplant sind. Ein Kunde kann einen anderen Statusnamen verwenden, um anzuzeigen, dass keine weiteren Aktionen für ein Ticket erforderlich sind. Tickets in diesem Status werden genauso behandelt wie Tickets im Status "Geschlossen".

E. Unwiderrufbarkeit: Nach Überschreiten der Anzahl von 11 Benutzern pro Konto oder sobald Kreditkartendaten auf der Fieldcode Website hinterlegt wurden, beeinflusst die Anzahl der Benutzer die Lizenzgebühr nicht mehr. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Dem Kunden ist es nicht gestattet, vom Pay-per-Event-Modell zum gebührenfreien Modell zu wechseln, und zwar unabhängig von einer weiteren Änderung der Anzahl.

*F. Die Pay-per-Event-Gebühr wird in einer der drei folgenden Währungen festgelegt: EUR, GBP oder USD gemäß Anhang A dieser SB. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Die anwendbare Währung für die Pay-per-Event-Gebühr sowie für sonstige zusätzliche Kosten und Aufwendungen wird durch die bei der Registrierung eingegebene Anschrift des Kunden bestimmt.

4 / ZAHLUNG

A. Lizenzgebühren: Sofern in diesen Bedingungen oder der Einzelvereinbarung nicht anders festgelegt, kann Fieldcode dem Kunden alle Lizenzgebühren, sonstigen Gebühren und Abgaben monatlich auf der Grundlage eines Kalendermonats in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Lizenzmodells in Rechnung stellen. Die Rechnungen werden dem Kunden innerhalb von drei (3) Werktagen nach dem letzten Tag des in Rechnung gestellten Kalendermonats übermittelt.

B. Fälligkeitsdatum der Zahlung: Alle Rechnungen sind durch den Kunden in der in 3(F) dieser SB festgelegten Währung zu zahlen, sofern in einer Einzelvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte nach Eingang der Rechnung. Ungeachtet einer gegenteiligen Bestimmung werden alle gemäß diesen Bedingungen zu leistenden Zahlungen pünktlich beglichen und Zahlungen werden gegenüber Fieldcode nicht zurückgehalten, verzögert, gekürzt oder erstattet, wenn Fieldcode seine wesentlichen Verpflichtungen vollumfänglich erfüllt hat und seine Unfähigkeit, einen Zeitplan oder Lieferanforderungen einzuhalten, auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden zurückzuführen ist.

C. Zahlungsverzug: Ein Zahlungsverzug unterliegt Inkassokosten (einschließlich angemessenen Kosten für den Rechtsbeistand) und ist mit Zinsen in Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat (anteilig für Teilzeiträume) oder mit dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz zu verzinsen, je nachdem welcher Betrag niedriger ist.

D. Steuern: Alle gemäß diesen Bedingungen zu zahlenden Beträge verstehen sich ohne Steuern oder Abgaben (einschließlich Zinsen und Vertragsstrafen). Der Kunde erstattet dem Lizenzgeber alle Umsatz-, Gebrauchs-, Mehrwert-, Verbrauchs- und Grundsteuern sowie sonstige Steuern oder Abgaben, die der Lizenzgeber erheben und an die zuständigen Steuerbehörden abführen muss, und hält den Lizenzgeber gegen diese Steuern und Abgaben schadlos. Diese Bestimmung gilt nicht für die Einkommens- oder Gewerbesteuern des Lizenzgebers oder für Steuern, von denen der Kunde befreit ist, sofern der Kunde dem Lizenzgeber eine gültige Freistellungsbescheinigung vorgelegt hat.

5 / RECHTE ZUR VERWENDUNG DER SOFTWARE

A. Rechte an der Software innerhalb des Lizenzmodells. Vorbehaltlich und zusätzlich zu den AGB bestätigt und vereinbart der Kunde mit der Wahl und Annahme eines der Lizenzmodelle Folgendes:

a) Die Software bleibt das alleinige Eigentum von Fieldcode und ist durch geistiges Eigentumsrecht geschützt. Sofern nicht anderweitig durch geltendes Recht oder in den AGB und/oder diesen SB gestattet, verwendet der Kunde die Software nicht über den angenommenen und vereinbarten Zweck hinaus oder entgegen den Spezifikationen des Lizenzmodells.Software remains subject to Fieldcode’s sole ownership and is covered by intellectual property protection. Unless otherwise permitted by applicable law or in GT&C and/or these ST&C, Customer shall not use the Software beyond accepted and agreed purpose and in violation of License Model specifications.

b) Eine dem Kunden im Rahmen des Lizenzmodells und den AGB erteilte Softwarelizenz ist nicht ausschließlich, weltweit, nicht übertragbar, zeitlich unbegrenzt, unwiderruflich und nur auf den genehmigten Zweck gemäß den AGB und den Spezifikationen des Lizenzmodells beschränkt. Eine Verwendung der Lizenz durch den Kunden über den zulässigen Geltungsbereich hinaus wird als Verstoß gegen die AGB und diese SB ausgelegt und führt dazu, dass Fieldcode berechtigt ist, alle nach diesen Bedingungen und dem geltenden Recht verfügbaren Rechtsmittel und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.Any Software License granted to Customer under License Model and GT&C shall be non-exclusive, worldwide, non-transferable, unlimited in time and revocable and restricted only to the Approved Purpose as defined in GT&C and to the License Model specifications. Any use of the License by Customer beyond the permitted scope shall be considered breach of GT&C and these ST&C resulting in Fieldcode having right to seek all remedies and damages available by these terms and applicable law.

 c) Der Kunde darf Hinweise zum Urheberrecht oder der Lizenz in der Software nicht verändern oder entfernen.Customer shall not in any way modify or remove copyright or license notices in the Software.

6 / ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN

A. Support-Dienstleistungen. Für die Dauer der Lizenz und im Rahmen des Lizenzmodells erbringt Fieldcode gebührenfreie Support-Dienstleistungen für die Software, die Folgendes umfassen:

(a) Software-Releases,

(b) E-Mail-Support bei Softwarefehlern.

Alle zusätzlichen oder erweiterten Support-Dienstleistungen (im Folgenden „zusätzliche Dienstleistungen“) unterliegen gegebenenfalls einem Angebot und werden dort beschrieben.

B. Software-Updates. Bei Problemen mit dem Zugriff auf die Software aufgrund einer teilweisen oder vollumfänglichen Aktualisierung oder eines teilweisen oder vollumfänglichen Updates der Software wird dem Kunden eine angemessene Kündigungsfrist eingeräumt, um die Ausfallzeit der Software aufgrund des Software-Releases zu planen. Wenn es der Kunde nach einer solchen Gelegenheit versäumt, die jeweiligen Software-Releases zu erwerben, oder den Erwerb anderweitig ablehnt, wird Fieldcode von seinen hier festgelegten Support-Verpflichtungen befreit.

Datenschutz Bedingungen und Konditionen  (“DPA”)

BITTE LESEN UND BESTÄTIGEN SIE DIE DATENSCHUTZBEDINGUNGEN VON FIELDCODE ("DPA"). DIESES DOKUMENT GILT ALS VOM KUNDEN AKZEPTIERT, SOBALD ER AUF "JETZT ZUGREIFEN" ODER ÄHNLICHES GEKLICKT HAT, WIE HIERIN BESCHRIEBEN.

Version/Datum:  07.07.2022

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